Sicherheit hat Vorfahrt: 100.000 Euro Einlagensicherung!
Wir schützen Ihr Geld: Die Renault Bank direkt unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung Frankreichs und ist Mitglied des offiziellen französischen „Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution“ – das bedeutet maximale Sicherheit für Ihr Kapital.
Die Vorteile der Einlagensicherung
Als Sparkunde der Renault Bank direkt genießen Sie maximale Sicherheit und können entspannt sparen: Denn Ihr Guthaben ist bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zu 100% abgesichert.
Ihr Erspartes voll abgesichert – bis zu 100.000 Euro.
Offizielles Mitglied der französischen Einlagensicherung
Entschädigung innerhalb von 7 Tagen
Entspanntes und risikoloses Sparen garantiert
Ihr Schutz durch die Einlagensicherung
Gerade für uns als Online-Bank ist Ihr Vertrauen das größte Kapital. Deswegen gilt bei uns: "Sicherheit par excellence" – wir bieten Kundenfreundlichkeit und Sicherheit, gepaart mit französischem Charme! Der Schutz Ihrer Ersparnisse steht bei uns an höchster Stelle, dank der französischen Einlagensicherung. Alles Wissenswerte rund um Ihre Absicherung erfahren Sie auf dieser Seite.
Was genau ist die französische Einlagensicherung?
Der französische Einlagensicherungsfonds („Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution“, kurz: FGDR) entschädigt Kunden, falls deren Bank für zahlungsunfähig erklärt wird und Sie als Kunde nicht mehr über Ihr Guthaben verfügen können. Als Kunde der Renault Bank direkt ist Ihr Sparkonto über die französische Einlagensicherung automatisch bis zu einer Höhe von 100.000 Euro voll abgesichert.
Wie erfolgt die Auszahlung an unsere Kunden im Bedarfsfall?
Bei Zahlungsunfähigkeit der Bank erfolgt die Auszahlung Ihres Guthabens automatisch - Sie selbst brauchen nichts zu unternehmen. Die französische Einlagensicherung tritt unmittelbar in Aktion und stellt Ihren Kontostand innerhalb von 7 Werktagen auf Ihrem Referenzkonto zur Verfügung - ganz automatisch und in voller Höhe.
Wann kommt die Einlagensicherung zur Anwendung?
Die französische Einlagensicherung wird tätig, wenn eine Bank nicht mehr fähig ist, die gesammelten Ersparnisse der Kunden zurückzuzahlen. Diese Situation kann etwa durch Konkurs der Bank oder Verhängung einer behördlichen Zahlungseinstellung entstehen.
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